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Reiserücktritts- & Auslandsreisekrankenversicherung

Die wichtigsten Leistungspunkte von Reiseversicherungen

— Reiserücktrittsversicherung

Ein wichtiger Bestandteil der Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Kosten einer gebuchten Reise, wenn diese wegen Krankheit, plötzlicher Arbeitslosigkeit oder anderen anerkannten Gründen storniert werden muss. Je näher der Stornierungszeitpunkt am Reisedatum liegt, desto höher die Stornogebühren. Diese können bis zu 90 % des Reisepreises betragen. Hierfür kommt dann die Versicherung auf. Die Versicherungskosten richten sich nach dem Reisewert.

Gründe können zum Beispiel unerwartete schwere Erkrankungen, Unfälle, Todesfälle von Mitreisenden, Schwangerschaft, Impfuntauglichkeit und erhebliche Schäden an der Wohnung sein. Auch Arbeitslosigkeit oder der Antritt einer neuen Stelle sind mitunter abgedeckt. Wichtig ist, zu prüfen, welche Gründe für die Stornierung der Reise der gewählte Versicherer anerkennt.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Kombination aus Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung. Sie übernimmt auch Kosten für vorzeitige Rückreisen, nicht genutzte Reiseleistungen, Umbuchungen und damit verbundene Zusatzausgaben.

Wir empfehlen, Versicherungen nicht direkt bei der Reisebuchung abzuschließen, sondern Angebote zu vergleichen und die Verträge direkt bei den Versicherern abzuschließen. Ein Abschluss ist bei den meisten Versicherern bis 30 Tage vor Abreise möglich.

Versicherer bieten Reiserücktrittspolicen für Einzelpersonen, Paare und Familien an, die entweder für eine einzelne Reise oder als Jahresvertrag für mehrere Reisen gelten. Familienverträge decken auch individuelle Reisen von Familienmitgliedern ab. Die Versicherungssumme sollte dem vollen Reisepreis entsprechen, wobei jede Reise im Jahresvertrag so viel kosten darf wie die vereinbarte Summe. Senioren sollten Alterszuschläge und Höchstaltersgrenzen beachten, da die Beiträge mit zunehmendem Alter teurer werden und einige Versicherer ab einem bestimmten Alter keine Verträge mehr abschließen.

Für Vielreisende sind Jahresverträge oft günstiger als Einzelverträge. Teure Reisen können manchmal preiswerter durch einen Jahresvertrag abgedeckt werden.

Bei Stornierung oder vorzeitigem Abbruch der Reise müssen alle relevanten Unterlagen sowie Nachweise über nicht genutzte Leistungen und/oder zusätzliche Kosten eingereicht werden. 

— Auslandsreisekrankenversicherung

Auch in EU-Staaten und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen kann es passieren, dass Urlauber auf ihren Kosten sitzenbleiben, wenn die Europäische Krankenversicherungskarte nicht akzeptiert wird. In solchen Fällen werden sie als Privatpatienten behandelt, was höhere Kosten bedeutet, die dann auch sofort beglichen werden müssen. Ein Klinikaufenthalt kann schnell mehrere tausend Euro kosten.

Zudem deckt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht den Rücktransport aus dem Ausland. Diese Kosten werden nur durch eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernommen. Solche Versicherungen bieten unverzichtbaren Schutz und können bereits sehr günstig abgeschlossen werden.

Jahresverträge für Auslandsreisekrankenversicherungen sind bereits für unter 10 Euro erhältlich, können aber auch deutlich teurer sein. Diese Versicherungen decken jede Auslandsreise ab, die, abhängig vom Vertrag, nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern darf. Für längere Aufenthalte, die mehrere Monate umfassen, wird eine spezielle, meist teurere Police benötigt. Dies ist besonders wichtig für Senioren, die in südlichen Ländern den Winter verbringen, oder für junge Leute, die nach der Schule ein Auslandsjahr verbringen möchten.

Viele Versicherer bieten auch spezielle Tarife für Familien an, mit Jahresverträgen ab etwa 20 Euro. Es ist ratsam, den Umfang der Versicherung genau zu prüfen und verschiedene Tarife zu vergleichen. Besonders wichtig ist es, darauf zu achten, bis zu welchem Alter mitversicherte Kinder geschützt sind, da die Regelungen der Versicherer sehr unterschiedlich sein können.

Beim Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung sollte man nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen genau prüfen. Obwohl die meisten Verträge ähnlich sind, enthalten einige unvorteilhafte Klauseln. Zum Beispiel können Versicherungen die Zahlung verweigern, wenn ein Urlauber wegen einer chronischen Krankheit behandelt werden muss. Einige Versicherer leisten wiederum nur dann nicht, wenn die Behandlung sechs Monate vor Reiseantritt aufgrund akuter Verschlechterungen erforderlich war oder bereits vor Reiseantritt feststand.

Chronisch Kranke sollten auf solche Klauseln achten und einen passenden Vertrag wählen.

Falls sie keine private Versicherung finden, sollten sie sich an ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wenden, um eine Ausnahmeabsicherung für das Urlaubsland zu erhalten.

Vor der Reise ist es ratsam, eine Unbedenklichkeitserklärung vom Arzt anzufordern. Einige Versicherungen schließen auch Zahlungen bei Unfällen aus, die bei Wettkämpfen oder Vereinssport im Ausland passieren.

Vorsicht: Hier werden nur die Restkosten übernommen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt sind. Das bedeutet, dass später eine umständliche doppelte Abrechnung erforderlich ist.

Es kann passieren, dass ein erkrankter Urlauber nicht wie geplant nach Hause reisen kann. Viele Versicherungen übernehmen mittlerweile die Kosten weiter, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist, auch wenn der Versicherungsschutz bereits abgelaufen ist. Beim Abschluss des Vertrags sollte daher darauf geachtet werden, dass diese nachträglichen Leistungen entweder nicht befristet oder für einen langen Zeitraum gewährt werden.

Der Rücktransport ist eine der wichtigsten Leistungen der Reiseversicherung. Gemäß den Versicherungsbedingungen sollten die Kosten bereits für einen Rücktransport übernommen werden, der medizinisch sinnvoll ist, nicht erst bei einem absolut notwendigen Transport. Selbst Privatversicherte sollten eine Reiseversicherung abschließen, um im Notfall den Rücktransport zu sichern oder, falls er im Versicherungsumfang enthalten ist, um keine Selbstbeteiligung zahlen zu müssen.

Es ist ratsam, Anbieter zu meiden, die den Rücktransport nur bei „medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Anordnung“ bezahlen, da diese Bedingungen kaum erfüllt werden können. Ein Rücktransport ist medizinisch notwendig, wenn die medizinische Versorgung im Gastland so eingeschränkt ist, dass eine erfolgreiche Behandlung nicht gewährleistet ist. Daher sollten nur Versicherer gewählt werden, die den Krankentransport übernehmen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Zur Sicherheit sollte man sich als Patient im Ausland vor kostenintensiven Behandlungen die Übernahme vom Versicherer bestätigen lassen (z.B. per Fax).
Wir raten davon ab,  Jahresverträge mit Selbstbeteiligung abzuschließen.

Was leisten die Inklusiv - Reiseversicherungen von Kreditkarten?

Achtung Selbstbeteiligung!

Viele Kreditkarten-Anbieter locken mit umfassenden Reiseversicherungen, die automatisch mit der Kreditkarte verbunden sind. Doch reichen diese Versicherungen wirklich aus, um sich sinnvoll abzusichern? Wir haben einige Anbieter verglichen und dabei festgestellt, dass es beträchtliche Unterschiede gibt. 

Fast alle dieser Versicherungen beinhalten eine Selbstbeteiligung, die bis zu 20% betragen kann. Das bedeutet, dass Reisende im Ernstfall einen (erheblichen) Teil der Kosten selbst tragen müssen.

Ausschlüsse beachten

Besonders ältere Menschen sollten aufpassen: Ab einem Alter von 75 Jahren bieten manche Anbieter keinen Versicherungsschutz mehr an. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Rücktransport. In vielen Fällen ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport nicht Teil des Versicherungspakets. Was das bedeutet, haben wir oben unter „Rücktransport“ bereits erklärt.

Weitere Ausschlüsse, auf die wir gestoßen sind: Reisen, die mehr als 12 Monate im Voraus gebucht wurden, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Pandemien (Gründe für Reiserücktritt oder -abbruch), Bergsteigen, Paragliding, Fallschirmspringen (Auslandskrankenversicherung).

Außerdem setzen die Anbieter voraus, dass die Reise etwa zu mindestens 50% oder sogar vollständig mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt wurde. Nur dann erhält man den Schutz der Reiseversicherungen.

Du merkst: Sich blindlings auf die Reiseversicherungen der Kreditkarte zu verlassen, kann auch mal nach hinten losgehen.
Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, sollte die Konditionen der Reiseversicherung, die mit der Kreditkarte angeboten wird, genau prüfen und gegebenenfalls eine zusätzliche Reiseversicherung abschließen, um im Ernstfall sinnvoll abgesichert zu sein. 

Alternativ kannst Du Dir das zeitintensive Vergleichen der Versicherungsbedingungen sparen und Dich ganz einfach von uns beraten lassen. Hier geht’s zum Kontaktformular. Wir freuen uns auf Dich!